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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
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Werkgebäude Saurenbach
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Inhalt

Wasser- und Abwasser-Tarife

Gebühren für Trinkwasser

Der Wasserverbrauch wird mit Wasserzählern gemessen, die von der Wasserversorgung Männedorf installiert, unterhalten und abgelesen werden. Wasserbezüge ab Hydranten oder ab Hauptwasserleitungen sind mit dem Einverständnis der Wasserversorgung Männedorf gestattet.

Die Trinkwassergebühren setzen sich aus der Grund- und der Verbrauchsgebühr (Mengengebühr) zusammen.

Grundgebühr

Die Grundgebühr richtet sich nach dem Nenndurchfluss des Wasserzählers und wird in CHF pro Monat verrechnet (Beispiel: Nenndurchfluss von 4 m3/Std. kostet CHF 10.25/Monat).

Verbrauchsgebühr (Mengengebühr)

Die Verbrauchsgebühr richtet sich nach dem Trinkwasserbezug und beträgt CHF 2.55 pro m3 (1'000 Liter).

Die verbindlichen Details sind im Gebührenreglement festgelegt (Abschnitt T).

 

Gebühren für Siedlungsentwässerung

Gemäss Reglement und Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen erhebt die Politische Gemeinde Männedorf zur Deckung der Kosten, gestützt auf § 45 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz (EG GSchG) folgende zwei Gebührenarten:

Netzkostengebühr (Anschlussbeitrag)

Der einmalige Anschlussbeitrag richtet sich nach der versiegelten Grundstücksfläche in m2 für das Regenabwasser und dem Leitungsquerschnitt der Wasseranschlussleitung für das Schmutzabwasser des jeweiligen Grundstücks.

Als Hausanschluss gilt bei der Trinkwasserversorgung das Leitungsstück inklusive T-Stück und Schieber ab der Versorgungsleitung bis und mit Wasserzähler. Der Anschlussbeitrag Wasserversorgung wird entsprechend basierend auf der Nennleistung des Wasserzählers erhoben.

Dieser Anschlussbeitrag ist einmalig zu leisten. Bei Änderungen an der Immobilie (Grundstück und Bauten) bzgl. der Grössenordnungen der versiegelten Grundstücksfläche oder der Dimension des Wasserzählers wird die Differenz zur vorherigen Situation in Rechnung gestellt.

Benutzungsgebühr

Die jährliche Benutzungsgebühr berechnet sich neu aus der an das Abwassersystem angeschlossenen versiegelten Grundstücksfläche (Regenabwasser) und dem Schmutzabwasser. Das Schmutzabwasser setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr, welche sich nach der Nennleistung des Wasserzählers berechnet, und der Mengengebühr, welche sich nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet.

Tarifberechnung

Die Berechnungen der Tarife für die versiegelten Grundstücksflächen basieren auf der Erhebung der versiegelten Flächen je Grundstück im Gemeindegebiet Männedorf.

Die Tarifberechnung für die Benutzungsgebühr orientiert sich nach der Verordnung Siedlungsentwässerung bzgl. der Verhältnisse von Schmutzabwassergebühr zu Regenabwassergebühr von 80:20 (Gesamtertrag). Für den Anteil der Schmutzabwassergebühr gilt das Verhältnis von Grundgebühr zu Mengengebühr von 60:40 (Gesamtertrag).

Der Gemeinderat nahm an der Sitzung vom 19. Juni 2024 die Stellungnahme des Preisüberwachers zu den Wasser- und Abwassergebühren per 1. Januar 2024 zur Kenntnis.

 

Kontakt

Walter Thomas
Bahnhofstrasse 6
8708 Männedorf
Tel. 044 921 67 27
thomas.walter@maennedorf.ch

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