Himmelskörper, Verkehr und Waffen
Feuerwerk
Wenn Privatpersonen ausserhalb von 1. August- oder Silvester-Feiern Feuerwerk benutzen können auch örtliche und zeitliche Einschränkungen erlassen werden.
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich.
Fahrerlaubnis für Strassen und Wege mit Fahrverbot
Um zu einer Fahrerlaubnis für Strassen und Wege mit Fahrverbot zu gelangen, muss ein schriftliches Gesuch an den Fachbereich Sicherheit mit folgenden Angaben eingereicht werden:
- Fahrzeughalter
- Fahrzeug/Marke
- Kontrollschildnummer
- Datum der Fahrt(en)
- Zahl der Fahrten
- Fahrziel
- Begründung der Fahrten
Verkehrsspiegel für private Ausfahrten
Grundsätzlich werden Verkehrsspiegel für private Ausfahrten nur bewilligt, wenn alle anderen Massnahmen nicht zum gewünschten Ergebnis führen, z.B. Pflanzenrückschnitt oder die Entfernung bzw. Verkleinerung einer Lärmschutz-/Sichtschutzwand. Die Verordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedungen und Pflanzen von Strassen muss zwingend eingehalten werden.
Ein Grundeigentümer, der einen Verkehrsspiegel wünscht, muss seinem schriftlichen eingereichten Bewilligungsgesuch folgende Unterlagen beilegen:
- Genaue Angaben zu der fraglichen Ausfahrt
- Schriftliche Einwilligung des Grundeigentümers, auf dessen Land der Spiegel zu stehen kommt
- Situationsplan mit markierter Ausfahrt und eingezeichnetem Standort des vorgesehenen Spiegels (inkl. Kat.Nr.)
Das Gesuch wird in der Regel in Zusammenarbeit mit der Verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich geprüft. Die Kosten für die Beschaffung, die Montage und den Unterhalt des Spiegels trägt der Gesuchsteller.
Gewerbehinweisschilder
Sie sind durch einen weissen Hintergrund mit schwarzer Schrift gekennzeichnet. Sie müssen von der Kantonspolizei weder verfügt noch bewilligt werden. Gewerbehinweistafeln sollen dort zum Einsatz kommen, wo kleiner "Betriebe" wie Arztpraxen, Kirchen, Quartierzentren usw. einen Hinweis anbringen möchten, um besser gefunden zu werden und abseits von verkehrsorientierten Strassen liegen. Ein Gesuch muss schriftlich an den Fachbereich Sicherheit eingereicht werden, inkl. Situationsplan und Angaben zum Standort sowie zum Text. Nach der Bewilligung wird das Schild durch den Fachbereich Strassen- und Gewässerunterhalt in Auftrag gegeben und korrekt montiert. Die Kosten hat der Gesuchsteller zu tragen.
Helikopter-Bewilligungen für Aussenlandungen
In der Regel nutzen Luftfahrzeuge für das Abfliegen und Landen Flugplätze. Bei Aussenlandungen handelt es sich um Abflüge und Landungen ausserhalb von Flugplätzen, z.B. durch Hängegleiter, Segelflugzeuge du vor allem Helikopter.
Das Gesuch finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich.
Himmelslaternen und Luftballone
Grundsätzlich braucht es zum Steigenlassen von Himmelslaternen und Luftballonen keine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind, erteilt der Fachbereich Sicherheit die entsprechende Bewilligung:
- Der Start erfolgt innerhalb der Schweiz mit mind. 5 km Luftlinie Distanz zur Grenze anderer Länder.
- Der Standort befindet sich in einer Distanz von mehr als 5 km Luftlinie zu den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes.
- Sowohl von der Gemeinde als auch vom Grundeigentümer, auf dessen Boden gestartet wird, muss die Zustimmung vorliegen.
- Die Himmelslaternen oder Ballone dürfen nicht alle gleichzeitig starten.
- Es dürfen insgesamt nicht mehr als 300 Himmelslaternen/Ballone starten.
- Die Ballone werden nicht zusammengebunden und es werden keine Metall- oder Holzteile angehängt.
- Das Volumen der Ballone muss kleiner als 30 Kubikmeter sein.
- Die Nutzlast muss kleiner als 2 kg sein.
Sollte einer dieser vorstehenden Punkte nicht erfüllt sein, muss das BAZL mindestens 10 Tage vor dem Anlass mittels E-Mail angefragt werden. Das Mail sollte folgende Angaben enthalten:
- Standort (Ort, Platzbezeichnung, Koordinaten etc.)
- Startzeit
- Anzahl Ballone
Waffenerwerbsschein
Die rechtlichen Grundlagen für den Erwerb von Waffen sind im Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG, SR 514.54) sowie in der Waffenverordnung, WV, SR 514.541) festgehalten.
Für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins (WES) ist der Fachbereich Sicherheit zuständig.
Das entsprechende Gesuch kann bei uns mit folgenden Beilagen eingereicht werden:
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate)
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Das Gesuch für den Waffenerwerbsschein und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich.
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Sicherheit | 044 921 66 01 | sicherheit@maennedorf.ch |