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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
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Inhalt

Zuzug / Umzug / Wegzug

Zuzug

Sie sind neu nach Männedorf gezogen?

Wegzug

Sie beabsichtigen, Männedorf zu verlassen?

Umzug

Sie wollen innerhalb von Männedorf umziehen?

Begrüssungsgespräch
Sind Sie soeben nach Männedorf gezogen und haben allgemeine Fragen? Gerne laden wir Sie zu einem Begrüssungsgespräch ein, um Ihnen wertvolles über unsere Gemeinde zu erzählen. Falls Sie Interesse an einem Gespräch haben, dürfen Sie sich gerne bei der Abteilung Gesellschaft, Fachbereich Jugend und Familie, melden oder füllen dieses Anmeldeformular aus. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. 

Kontakt

Umzug innerhalb Männedorf

Bitte melden Sie Ihre Adressänderung innert 14 Tagen nach Umzug online über diesen Link oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle. Für die Zählerablesung bitten wir Sie zudem, d…

Bitte melden Sie Ihre Adressänderung innert 14 Tagen nach Umzug online über diesen Link oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle. Für die Zählerablesung bitten wir Sie zudem, die Abteilung Infrastruktur und Hochbau über Ihren Umzug  zu informieren: Online-Formular Versorger.

Sie benötigen folgende Dokumente: 

Schweizer Bürger:

  • Persönlicher Ausweis
  • Wohnungsausweis, Mietvertrag oder Kaufvertrag


Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis
  • Wohnungsausweis, Mietvertrag oder Kaufvertrag

Die Gebühren des Migrationsamtes sind folgendermassen:

Ausländische Staatsangehörige Erwachsene Kinder
Umzug innerhalb der Gemeinde (EG/EFTA-Staatsangehörige)
Umzug innerhalb der Gemeinde (Drittstaatsangehörige)
CHF 30.00
CHF 30.00
CHF 20.00
CHF 30.00

 

 

 

Wegzug

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen nach Wegzug bei uns ab. Die Abmeldung innerhalb der Schweiz kann via e-Umzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen. Für die Zä…

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen nach Wegzug bei uns ab. Die Abmeldung innerhalb der Schweiz kann via e-Umzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen. Für die Zählerablesung bitten wir Sie zudem, die Abteilung Infrastruktur und Hochbau über Ihren Wegzug zu informieren: Online-Formular Versorger.

 

Sie benötigen folgende Dokumente: 

  • Persönlicher Ausweis

Wegzug ins Ausland:

Bitte kommen Sie persönlich frühestens 4 Wochen vor Ihrer Ausreise am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und beachten Sie zusätzlich:

  • frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (mindestens 1 Monat vor Ausreise)

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalt in Männedorf Was ist ein Wochenaufenthalt? Was sind die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt? Wochenaufenthalter haben ihren Festwohnsitz nicht in Männedor…

Wochenaufenthalt in Männedorf

Was ist ein Wochenaufenthalt?
Was sind die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt?

Wochenaufenthalter haben ihren Festwohnsitz nicht in Männedorf. Aufgrund ihrer Arbeitssituation oder infolge einer Ausbildung haben Sie in Männedorf vorübergehend einen Zweitwohnsitz, dies bedeutet, sie wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Männedorf.
Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

Die Gemeindeverwaltung hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden eingehend zu prüfen, bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt, bzw. verlängert wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.
Die jährliche Gebühr eines Wochenaufenthaltes beläuft sich auf CHF 60.00

Auskunftspflicht der Meldepflichtigen
Wochenaufenthalter sind nach § 6 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerkontrolle (MERG) verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse wahrheitsgetreu und vollständig Auskunft zu geben.
Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Bitte kommen Sie nach dem Zuzug innerhalb von 14 Tagen bei uns persönlich am Schalter vorbei. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Aufenthaltsausweis (wird von Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt)
  • amtlicher Ausweis (ID/Pass)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Bestätigung des Logiegebers
  • Fragebogen (wird vor Ort ausgefüllt)
  • Anmeldegebühr von CHF 60.00 pro erwachsene Person

Wohnortwechsel

Wenn Sie den Zuzug oder Wegzug bei der Einwohnerkontrolle Männedorf gemeldet haben, geht die Information auch an das Steueramt. Sie werden die erforderlichen Unterlagen von uns erhalten.…
Wenn Sie den Zuzug oder Wegzug bei der Einwohnerkontrolle Männedorf gemeldet haben, geht die Information auch an das Steueramt. Sie werden die erforderlichen Unterlagen von uns erhalten.

Zuzug aus dem Ausland
Die Steuerpflicht beginnt per Zuzugsdatum. Sie erhalten eine provisorische Rechnung aufgrund einer Schätzung. Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit genauere Angaben über Einkommen und Vermögen zu machen. Ein ensprechendes Formular kann bei uns bezogen werden.

Zuzug innerhalb der Schweiz (von einem anderen Kanton oder aus einer zürcherischen Gemeinde)
Die Steuerpflicht beginnt rückwirkend auf den 1.1. des Zuzugsjahres. Es wird eine provisorische Steuerrechnung auf Grund der Angaben der bisherigen Wohngemeinde erstellt. Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit genauere Angaben über Einkommen und Vermögen zu machen. Ein entsprechendes Formular kann bei uns bezogen werden.

Wegzug ins Ausland
Melden Sie Ihren Wegzug mindestens einen Monat vor dem Termin beim Steueramt an. Gemäss gesetzlichen Grundlagen muss dem Steueramt eine Vertreteradresse bekannt gegeben werden. Der Wohnsitz des Vertreters muss sich in der Schweiz befinden.

Wegzug innerhalb der Schweiz (in einen anderen Kanton oder eine andere zürcherische Gemeinde)
Bei Wegzug in einen anderen Kanton oder eine andere zürcherische Gemeinde sind natürliche Personen für die Steuerperiode des Wegzugjahres grundsätzlich nicht mehr in Männedorf steuerpflichtig. Der neue Wohnsitzkanton oder die neue zürcherische Wohnsitzgemeinde ist auch für die Rückerstattung aller Verrechnungssteuern der Fälligkeiten des Wegzugsjahres zuständig. Die allenfalls für diese Steuerperiode bereits an die Wegzugsgemeinde entrichteten Steuern sind den Steuerpflichtigen in der Regel zurückzuerstatten. Eine Vergütung kann aber gekürzt oder verweigert werden, wenn Einschätzungen aus Vorperioden noch nicht rechtskräftig veranlagt sind oder noch Ausstände aus früheren Jahren bestehen.

Zuzug

Bitte melden Sie Ihren Zuzug innert 14 Tagen nach Umzug online oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle. Ihre Anmeldung kann nur mit den vollständig vorliegenden Unterlagen ver…

Bitte melden Sie Ihren Zuzug innert 14 Tagen nach Umzug online oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle. Ihre Anmeldung kann nur mit den vollständig vorliegenden Unterlagen verarbeitet werden kann.  

Sie benötigen folgende Dokumente: 


Schweizerische Bürger mit Niederlassung:

  • amtlicher Ausweis (ID/Pass)
  • Krankenversicherungsnachweis/e gemäss KVG (von allen zuziehenden Personen)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Bestätigung des Logiegebers
  • Anmeldegebühr von CHF 40.00 pro erwachsene Person

Anmeldung Wochenaufenthalt:

  • Aufenthaltsausweis (wird von Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt)
  • amtlicher Ausweis (ID/Pass)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Bestätigung des Logiegebers
  • Fragebogen Wochenaufenthalt (vor Ort auszufüllen)
  • Anmeldegebühr von CHF 60.00 pro erwachsene Person

Für weitere Informationen zum Wochenaufenthalt bitte hier klicken.

Ausländische Staatsangehörige:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis/e
  • Heiratsurkunde/Familienbüchlein/Familienausweis
  • Geburtsschein/e minderjähriger Kinder
  • Todesurkunde Ehepartner/in (für verwitwete Personen)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum (für geschiedene Personen)
  • Krankenversicherungsnachweis/e gemäss KVG (von allen zuziehenden Personen)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Bestätigung des Logiegebers
  • Anmeldegebühr von CHF 40.00 pro erwachsene Person (zuzüglich Gebühren Migrationsamt)

 
Ausländische Staatsangehörige, welche direkt aus dem Ausland zuziehen:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis/e
  • Heiratsurkunde/Familienbüchlein/Familienausweis
  • Geburtsschein/e minderjähriger Kinder
  • Todesurkunde Ehepartner/in (für verwitwete Personen)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum (für geschiedene Personen)
  • Krankenversicherungsnachweis/e gemäss KVG (von allen zuziehenden Personen)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Bestätigung des Logiegebers
  • Arbeitsvertrag
  • sofern vorhanden, Zusicherung (der Aufenthaltsbewilligung) des Migrationsamtes des Kantons Zürich
  • Anmeldegebühr von CHF 40.00 pro erwachsene Person (zuzüglich Gebühren Migrationsamt)

 

Sind Sie neu im Kanton Zürich? Im untenstehenden Link finden Sie alle nötigen Informationen: 

Willkommen im Kanton Zürich

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