Zusatzleistungen
Es kann sein, dass die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen, Beihilfen, kantonale Zuschüsse und Gemeindezuschüsse) können in solchen Situationen einen Ausgleich schaffen. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, beraten wir Sie bei Fragen rund um Ihre Anspruchsberechtigung und prüfen aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation ob ein Anspruch auf Zusatzleistungen besteht.
Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin unter 044 921 66 38.
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Bahnhofstrasse 10
8708 Männedorf
Tel. 044 921 66 37
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