Patente und Bewilligungen
Patenterteilung an Gastgewerbe- und kleine/mittlere Verkaufsbetriebe
Patente an Gastgewerbe- und kleine/mittlere Verkaufsbetriebe werden auf der Grundlage des Gastgewerbegesetzes inklusive Verordnung erteilt.
Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Es werden Patente für Gastwirtschaften mit oder ohne Alkoholausschank ausgestellt.
Die Gebühr für die Patenterteilung beträgt CHF 500.00.
Füllen Sie das Formular „Gesuch Patent zur Führung einer Gastwirtschaft“ aus und senden Sie das Gesuch anschliessend an den Fachbereich Sicherheit.
Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebs
Für vorübergehend bestehende Betriebe (Festwirtschaften und Verkaufsstände) werden befristete Patente für eine bestimmte Zeit und Örtlichkeit ausgestellt.
Die Gebühr für die Patenterteilung beträgt CHF 50.00.
Füllen Sie das Formular „Gesuch temporäre Veranstaltung“ aus und senden Sie das Gesuch anschliessend an den Fachbereich Sicherheit.
Patenterteilung zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebs
Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Klein- und Mittelverkaufsbetrieben ist nicht gestattet.
Die Gebühr für die Patenterteilung beträgt CHF 250.00.
Füllen Sie das Formular „Gesuch Patent Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebs“ aus und senden Sie das Gesuch anschliessend an den Fachbereich Sicherheit.
Geld- und Naturgabensammlungen
Geld- und Naturgabensammlungen auf öffentlichem Grund wie auch von Haus zu Haus bedürfen einer Bewilligung des Fachbereichs Sicherheit. Betteln ist verboten.
Die Bewilligung für öffentliche Sammlungen mit gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken im ganzen Kanton Zürich stellt die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Gewerbebewilligungen, Postfach, 8090 Zürich aus.
Lärmige Bauarbeiten während allgemeinen Ruhezeiten
Lärmige Arbeiten (Industrie, Gewerbe, Baustellen, Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen oder Laubblasen) sowie das Entsorgen an öffentlichen Altstoff-Sammelstellen sind werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr, samstags von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen verboten.
Der Fachbereich Sicherheit kann Ausnahmen bewilligen. Gesuche müssen in der Regel spätestens eine Woche vor den geplanten Arbeiten eingereicht werden.
Lotterien, Tombolas, Verlosungen
Bewilligungen für Lotterien, Tombolas, Lottospiele und Wetten müssen bei der kantonalen Direktion für Soziales und Sicherheit beantragt werden (Büro für Gewerbebewilligungen und Beglaubigungen, Postfach, 8090 Zürich).
Auf der Webseite des Kantons Zürich Amt für Wirtschaft und Arbeit erhalten Sie weitere Infos.
Nautische Veranstaltungen
Für nautische Veranstaltungen wie Seeüberquerungen, Regatten usw. ist die Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizei-Spezialabteilung, Seestrasse 87, 8942 Oberrieden, Tel. 044 722 58 00 zuständig. Gesuche können direkt an die vorgenannte Adresse gerichtet werden.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadtpolizei Zürich.
Plakatierung auf öffentlichen Anschlagstellen
Alle Informationen rund um den Plakataushang in Männedorf finden Sie auf dieser Seite.
Pflanzenrückschnitt
Gemäss dem Merkblatt über den Pflanzenrückschnitt entlang von Strassen und Wegen hat jeder Grundeigentümer die Pflicht, Bäume, Büsche und Hecken in seinem Garten so zurückzuschneiden, dass sie weder den Verkehr noch den Strassenunterhalt behindern.
Polizeistundenverlängerung
Die ordentliche Schliessungsstunde in Gastwirtschaften richtet sich nach dem kantonalen Gastgewerbegesetz. Gastwirtschaften sind von 24 Uhr bis 5 Uhr geschlossen zu halten. Der Fachbereich Sicherheit und Sport kann für öffentliche Veranstaltungen oder für spezielle Anlässe die Schliessungszeit für die ganze Gemeinde oder für einzelne Betriebe aufschieben oder aufheben.
Die Gebühr für die Polizeistundenverlängerung beträgt CHF 100.00.
Veranstaltungen
Bei der Organisation einer Veranstaltung gibt es eine Vielzahl an Themen zu berücksichtigen. Als Veranstaltung gilt ein zeitlich und örtlich begrenzter Anlass im Freien, in Fahrnisbauten oder in Zelten. Veranstaltungen auf öffentlichem Grund werden nach Ermessen der zuständigen Behörden bewilligt, die sich dabei unter anderem auf folgende Kriterien stützt: geeignete örtliche und zeitliche Voraussetzungen, Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Das Gesuchsformular für Veranstaltungen zeigt auf, wer, was zu tun hat und gewährleistet, dass nichts Wichtiges vergessen geht. Es unterstützt die Gesuchsteller darin, eine Veranstaltung umsichtig und umweltfreundlich zu planen. Für kleinere Veranstaltungen kann das Gesuchsformular "Gesuch Bewilligung für eine temporäre Veranstaltung" ausgefüllt werden.
Kontakt
Polizeistundenverlängerung
- Preis
- CHF 100.00
Temporäre Veranstaltungen
Gesuchsformulare für temporäre Veranstaltungen
Bei der Organsation einer Veranstaltung gibt es eine Vielzahl an Themen zu berücksichtigen. Das Gesuchsformular für temporäre Veranstaltungen zeigt auf, wer, was zu tun hat und gewährleistet, dass nichts Wichtiges vergessen geht. Es unterstützt die Gesuchsteller darin, eine Veranstaltung umsichtig und umweltfreundlich zu planen.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie hier.
Das Gesuchsformular können Sie hier direkt herunterladen.
Zugehörige Objekte
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