Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung C
Die Niederlassungsbewilligung C erlischt durch Abmeldung ins Ausland oder wenn sich Ausländische Staatsangehörige mehr als sechs Monate tatsächlich im Ausland aufhalten oder sich bei der Einwohnerkontrolle abmeldet. Stellen Sie vor Ablauf dieser sechs Monate ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung C, kann diese während maximal vier Jahren aufrechterhalten werden.
Vorgehen:
Die Gesuchsteller das Gesuch um Aufrechterhaltung vor Ablauf eines sechsmonatigen Auslandaufenthalts dem Migrationsamt des Kantons Zürich einreichen.
Das Migrationsamt entscheidet über das Gesuch.
Aufrechterhaltungen bei Auslandaufenthalten werden nur berücksichtig, wenn diese ihrer Natur nach vorübergehend sind (z.B. Absolvierung des Militärdienstes, Weiterbildung oder Ausübung einer befristeten Tätigkeit im Auftrag des schweizerischen Arbeitgebers).
Wird über das Gesuch positiv entschieden, muss der Entscheid der Aufrechterhaltung aufbewahrt werden. Bei einer späteren Anmeldung in der Schweiz ist der Entscheid vorzuweisen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 044 921 66 06 | einwohnerkontrolle@maennedorf.ch |