Gesuch um Bewilligung für Grabarbeiten
Die gesuchstellende Person anerkennt im Namen der Bauherrschaft, der Bauleitung und des Unternehmers die Vorschriften für Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet (§ 37 des Strassengesetzes, Normblätter der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV) und der Signalisationsverordnung (SSV) für Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen).
Wir bitten Sie, das Gesuch für Grabarbeiten und Verlegung von Leitungen im öffentlichen Strassen- und Weggebiet mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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