Medienmitteilung Lärmmessungen an Gemeindestrassen
Das Baurekursgericht hob im Juni 2018 den ersten Beschluss des Gemeinderats über die Lärmsanierung an Gemeindestrassen teilweise auf und wies das Geschäft zur weiteren Überprüfung an den Gemeinderat zurück. In der Zwischenzeit wurden die Abschnitte mit Immissionsgrenzwert-Überschreitungen (IGW) mit dem vorgeschriebenen Rechnungsmodell Son-Road berechnet und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) überprüft.
Die Berechnungen haben ergeben, dass die Einführung von Tempo 30 auf den Verkehrsachsen mit Tempo 50 und IGW-Überschreitungen rechnerisch zu teilweise positiven Ergebnissen führt, d.h. die IGW eingehalten werden. Auf dieser Grundlage beschloss der Gemeinderat, die für die Einführung von Tempo 30 erforderlichen Gutachten zu erstellen und diese durch Geschwindigkeits- und Lärmpegelmessungen zu überprüfen.
Das Büro Suter-von Känel-Wild AG (SKW) wird die beiden Gutachten für die Verkehrsachsen „Tramstrasse" und „Kugelgasse - Hofenstrasse Süd - Hofenstrasse Nord" in Zusammenarbeit mit dem Akustiker Andreas Suter (Lärmmessungen) und dem Ingenieurbüro Rothen (Geschwindigkeitsmessungen) erarbeiten. Das Projekt der Lärmmessungen wird durch die Kantonspolizei vorgeprüft.
Die Lärmmessungen sind gestern gestartet und dauern an ausgewählten Standorten bis zum 2. Juli 2018. Die bauliche Umsetzung ist ab Frühjahr 2019 geplant und die Lärmmessungen erfolgen ab Herbst 2019. Anschliessend nimmt die die Kantonspolizei ab Frühjahr 2020 die Nachkontrolle vor.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
20180619_MM_Larmmessungen_Gemeindestrassen.pdf (PDF, 134.25 kB) | Download | 0 | 20180619_MM_Larmmessungen_Gemeindestrassen.pdf |