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Gemeinde Männedorf

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Werkgebäude Saurenbach
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Inventar der Denkmalschutzobjekte im Kanton Zürich

28. April 2014
Die kantonale Denkmalpflege bereitet derzeit eine Revision des Inventars der über-kommunalen Schutzobjekte vor. Das Projekt umfasst sämtliche Zürcher Gemeinden und ist bis Ende 2017 befristet.

Die Arbeit besteht zum einen aus Literatur- und Archivrecherchen, zum anderen werden die in Frage kommenden Objekte vor Ort besichtigt. Zu diesem Zweck werden im Mai an ca. zwei bis drei Tagen Fachleute der Kantonalen Denkmalpflege in der Gemeinde Männedorf unterwegs sein. In den meisten Fällen reicht ein Augenschein von aussen. Wo Begehungen von privaten Innenräumen oder das Betreten von Gärten notwendig sind, werden die Hauseigentümer vorher durch die zuständige Fachperson benachrichtigt. Zu-ständig für die Festsetzung neuer Inven-tarobjekte ist das Amt für Raumentwick-lung der Baudirektion Kanton Zürich.

Das Inventar der Denkmalschutzobjekte listet diejenigen Bauten auf, die aufgrund ihrer geschichtlichen oder baukünstleri-schen Bedeutung wichtige Zeugen vergangener Epochen sind. Diese Gebäude prägen die Identität eines Ortes oder einer Region und sollen daher besonders geschützt werden.

Die Erstellung und regelmässige Nachfüh-rung eines Inventars ist als gesetzlicher Auftrag im Planungs- und Baugesetz fest-geschrieben. Der Kanton Zürich überprüft derzeit das Inventar der kunst- und kultur-historischen Schutzobjekte von überkom-munaler Bedeutung.

Mit der Aufnahme ins Inventar wird festgestellt, dass für ein Gebäude eine Schutzvermutung besteht. Die kommunalen Baubewilligungsbehörden müssen deshalb Baugesuche, die regional oder kantonal inventarisierte Bauten betreffen oder in deren Umgebungsbereich sind, der Kantonalen Denkmalpflege zur Prüfung und Bewilligung zustellen.

Ein inventarisiertes Gebäude ist aber noch nicht geschützt. Erst wenn grössere (Bau)Vorhaben anstehen, die den vermuteten Schutzcharakter beeinträchtigen könnten, muss die Schutzwürdigkeit abgeklärt werden. Den Entscheid über eine Unterschutzstellung oder Entlassung aus dem Inventar trifft die Baudirektion. Dagegen können Eigentümerinnen und Eigen-tümer oder beschwerdeberechtigte Dritte Rechtsmittel ergreifen, noch nicht aber gegen die Inventaraufnahme.

Alle überkommunal eingestuften Inventarobjekte sind im Internet abrufbar unter www.maps.zh.ch > Karten > Archäologi-sche Zonen und Denkmalschutzobjekte.

Weitere Informationen und den Prospekt «Inventar der Denkmalschutzobjekte im Kanton Zürich» finden Sie auf der Homepage der kantonalen Denkmalpflege: www.denkmalpflege.zh.ch > Infos für Eigentümer > Informationen zur aktuellen Revision des Inventars (als PDF).