Medienmitteilung Stimmberechtigte entscheiden über Not-Wohnraum
Die Suche nach geeignetem Not-Wohnraum in der Gemeinde gestaltet sich immer schwieriger. Männedorf ist gesetzlich verpflichtet, Raum für die Unterbringung von Menschen mit einem Fluchthintergrund zu sorgen. Vor allem aufgrund der Flüchtlingswelle aus der Ukraine stieg die Aufnahmequote seit April 2022 von 0.5 auf heute 1.3 Prozent. Deshalb muss Männedorf neu rund 150 Personen eine Unterkunft bieten. Tatsache ist jedoch, dass in Männedorf kaum mehr adäquater Wohnraum zur Verfügung steht. Deshalb muss Männedorf zusätzlichen Not-Wohnraum schaffen.
Holzmodulanlage am heutigen Standort
Für viele Zürcher Gemeinden ist es eine grosse Herausforderung, den gesetzlichen Verpflichtungen mit Bezug auf die Schaffung von Not-Wohnraum für Asylsuchende rechtzeitig nachzukommen. Aufgrund der Dringlichkeit hatte der Gemeinderat in einem ersten Schritt an drei möglichen Standorten Baueingaben geplant. Die Evaluation der Standorte hat nun ergeben, dass es sich beim Standort Asylstrasse 18 um den geeignetsten Standort handelt. An der Asylstrasse sind bereits heute Flüchtlinge untergebracht. Deshalb plant die Gemeinde am bestehenden Standort eine Holzmodulanlage. Die vorgesehenen Wohnmodule sind verhältnismässig schnell aufgebaut, kosteneffizient und vielseitig nutzbar. Der geplante Holzmodulbau soll 45 Zimmer umfassen.
Informationsanlass im Januar 2024
Der Gemeinderat wird am 22. Januar 2024 an einem öffentlichen Informationsanlass über das Projekt an der Asylstrasse informieren. Die Einladung zum Anlass erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Aufgrund der Dringlichkeit hat der Gemeinderat den Projektierungskredit bereits genehmigt. Am 9. Juni 2024 entscheiden die Stimmberechtigten über den Baukredit von CHF 3,8 Mio.
Es ist möglich, dass der Kanton die Kontingente weiter erhöht. Deshalb plant die Gemeinde auch den Standort Mittelwies weiter. Falls nötig, könnte die Gemeinde zeitnah zusätzlichen Not-Wohnraum schaffen.
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