Zivilstandsänderung
Bei Heirat werden beide Partner rückwirkend per 1.1. der Steuerperiode gemeinsam besteuert. Für die gemeinsame Steuerrechnung kann das Paar eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung beantragen (in der Regel erhalten Sie ein Schreiben des Steueramtes).
Trennung / Scheidung
Durch die Trennung / Scheidung werden beide Partner rückwirkend per 1.1. der Steuerperiode als Einzelpersonen steuerpflichtig. Wir erstellen in der Regel für die Frau eine provisorische (evtl. für den Mann eine angepasste) Steuerrechnung, welche lediglich auf einer Schätzung beruht und sich auf Ihre persönlichen Einkommensverhältnisse beschränkt. Sie haben die Möglichkeit Akontozahlungen zu leisten. Um unnötig hohe Nachbelastungen oder Rückzahlungen zu vermeiden, können Sie uns gerne genauere Angaben über Ihr neues steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen bekannt geben.
Falls Sie bereits Zahlungen an die gemeinsame, für das Ehepaar ausgestellte, Steuerrechnung geleistet haben, ist es möglich einen von Ihnen bestimmten Betrag auf das Steuerkonto des anderen Ehepartners umzubuchen. Für eine Umbuchung benötigen wir eine schriftliche Mitteilung mit einer Bestätigung (Unterschrift) von beiden Ehepartnern.
Tod
Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der Steuerpflicht als Ehepaar und als Beginn der Steuerpflicht für den überlebenden Ehepartner bzw. -partnerin. Im Kalenderjahr ist daher für den Zeitraum 1. Januar bis zum Todestag eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 921 66 55 | steueramt@maennedorf.ch |