Umtausch ausländischer Führerausweis
Motorfahrzeugführer mit einem ausländischen Führerausweis dürfen während 12 Monaten Motorfahrzeuge in der Schweiz führen, sofern Sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Das Gesuch ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorzulegen. Bitte bringen Sie zusätzlich einen amtlichen Ausweis mit. Die Einwohnerkontrolle wird das Formular nach der Prüfung direkt dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich weiterleiten.
Notwendige Unterlagen für die Umschreibung
- Gesuchsformular Kanton Zürich
- ausländischer Führerausweis (Original)
- Ausländerausweis
- ein aktuelles Passfoto (Anforderungen siehe unten)
- Sehtest (auf Gesuchsformular zu bestätigen)
Die Gebühr von CHF 20.00 ist direkt am Schalter zu bezahlen.
Fotoanforderungen:
- Qualität: Farbiges Passfoto auf Fotopapier von Foto-Automat oder Fachgeschäft; keine abgerundeten Ecken, Knicke oder Verunreinigung
- Gesicht: Gerader Blick in die Kamera, neutraler Gesichtsausdruck, offene Augen, keine Kopfbedeckung (Ausnahme: bei religiösen Gründen), keine Schatten auf Gesicht
- Hintergrund: Neutral; keine Schatten, anderen Personen oder Gegenstände
- Brille: Keine Spiegelungen oder getönten Gläser; Brillengestelle dürfen Augen nicht verdecken
Weitere Informationen:
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 921 66 06 | einwohnerkontrolle@maennedorf.ch |