Kopfzeile

Bitte schliessen

Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
Öffnungszeiten

Inhalt

Einbürgerungen

Schweizer:
Sind Sie Schweizer Bürger/in so können Sie das Bürgerrecht von Männedorf beantragen, wenn Sie seit 2 Jahre hier wohnen.
Sie können das Gesuchsformular online beziehen (s. unten). Bitte beachten Sie dabei die Beilagen auf der zweiten Seite.


Ausländische Staatsangehörige:

Ordentliche Einbürgerung
Sie möchten ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Dazu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eintrag im Schweizer Zivilstandsregister
    Sie sind im Zivilstandsregister eingetragen.
     
  • C-Bewilligung
    Sie haben eine gültige C-Bewilligung.
     
  • Aufenthaltsfristen
    Sie leben seit  10 Jahren in der Schweiz.

    Die Zeit in der Schweiz wird je nach Status anders angerechnet:
    - Die Zeit in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählt doppelt.
    - Die Jahre mit C- und B-Bewilligung zählen ganz.
    - Die Jahre mit F-Bewilligung zählen halb.
    - Die Jahre mit N- und L-Bewilligung zählen nicht.
     
  • Wohnsitzfrist aktuelle Gemeinde
    Sie leben bei Einreichung des Gesuches seit mindestens 2 Jahren in Männedorf.
    (Bewerbende, die das Gesuch vor dem 25. Geburtstag einreichen, müssen nur zwei Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben.)
     
  • Einhaltung des Strafgesetzes
    Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister.
     
  • Keine offenen Betreibungen
    Sie haben keine unbezahlten Betreibungen und keine Verlustscheine aus den letzten 5 Jahren.
     
  • Keine Sozialhilfe
    Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bekommen.
     
  • Werte der Bundesverfassung
    Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung. Zum Beispiel:
    - Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
    - Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
    - Jede Person kann ihre Religion selber wählen.
    - Jede Person darf ihre Meinung sagen.
     
  • Integration der Familie
    Sie unterstützen Ihre Familie (Ehefrau, Ehemann, Kinder) bei der Integration in der Schweiz.
    (z.B. beim Besuch von Sprachkursen, in der Schule, bei sozialen und kulturellen Aktivitäten)
     
  • Eigene Integration
    Sie nehmen am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz teil. Sie haben Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern.
     
  • Deutschkenntnisse
    Sie haben genügend Deutschkenntnisse (schriftlich A2, mündlich B1).
    Detaillierte Informationen finden Sie hier
     
  • Grundkenntnisse
    Sie haben Grundkenntnisse über Geographie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens.
    Detaillierte Informationen und Hilfsmittel um Ihr Wissen zu testen und um sich auf den Test vorzubereiten finden Sie hier.

 

Ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen können Sie ganz einfach unter folgendem Link herausfinden: www.zh.ch/einbuergerung

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie Ihr Gesuch online erfassen auf www.zh.ch/e-einbuergerung.


Erleichterte Einbürgerung
Als Ehepartnerin oder Ehepartner eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin können Sie die erleichterte Einbürgerung beantragen.

Informationen dazu entnehmen Sie der Homepage des Staatssekretariat für Migration (SEM)


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name
Flyer Ordentliche Einbürgerung - Alles Wichtige auf einen Blick (PDF, 956.39 kB) Download 0 Flyer Ordentliche Einbürgerung - Alles Wichtige auf einen Blick