Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalt in Männedorf
Was ist ein Wochenaufenthalt?
Was sind die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt?
Wochenaufenthalter haben ihren Festwohnsitz nicht in Männedorf. Aufgrund ihrer Arbeitssituation oder infolge einer Ausbildung haben Sie in Männedorf vorübergehend einen Zweitwohnsitz, dies bedeutet, sie wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Männedorf.
Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.
Die Gemeindeverwaltung hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden eingehend zu prüfen, bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt, bzw. verlängert wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.
Die jährliche Gebühr eines Wochenaufenthaltes beläuft sich auf CHF 60.00
Auskunftspflicht der Meldepflichtigen
Wochenaufenthalter sind nach § 6 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerkontrolle (MERG) verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse wahrheitsgetreu und vollständig Auskunft zu geben.
Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.
Bitte kommen Sie nach dem Zuzug innerhalb von 14 Tagen bei uns persönlich am Schalter vorbei. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Aufenthaltsausweis (wird von Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt)
- amtlicher Ausweis (ID/Pass)
- Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Bestätigung des Logiegebers
- Fragebogen (wird vor Ort ausgefüllt)
- Anmeldegebühr von CHF 60.00 pro erwachsene Person
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 921 66 06 | einwohnerkontrolle@maennedorf.ch |