Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen. Auf dem von uns ausgestellten Steuerausweis sind Einkommen und Vermögen aufgeführt. Die Steuerausweise sind kostenpflichtig und können nur schriftlich oder persönlich an unserem Schalter bezogen werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
Personen, welche ihre Steuerzahlen nicht jedermann zugänglich machen wollen, können ein Gesuch um Sperrung der Steuerdaten einreichen. Steuerauskünfte von Personen mit einer Datensperre sind nur noch bei berechtigtem Interesse (zum Beispiel bei wirtschaftlicher Verknüpfung) möglich.