AHV-Zweigstelle
Die AHV Zweigstelle wird im Auftrag des Kanton Zürich geführt und bietet Beratung und Hilfestellung bei Fragen zur Anmeldung und Bezug von AHV und IV an.
Die Aufgaben der AHV-Gemeindezweigstelle sind die Abgabe der Formulare und Merkblätter sowie die Entgegennahme und Weiterleitung von Korrespondenz an die SVA Zürich.
Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen, resp. diese direkt von der Homepage der SVA Zürich herunterladen.
• AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
• IV (Invalidenversicherung)
• EO (Erwerbsersatzordnung)
• FAK (Familienausgleichskasse)
• FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
Weitere Informationen und Beratungen erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt Zürich.
Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA)
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00
Fax: 044 448 55 55
E-Mail: info@svazurich.ch
Für die rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten ist eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich. Rechtzeitig heisst mindestens 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters.
Möchten Sie eine eigene Firma gründen? Auf der Gründungsplattform des Kantons Zürich www.gruenden.ch finden sich praktische Informationen, Checklisten und Hilfsmittel.
Kontakt
Bahnhofstrasse 10
8708 Männedorf
Tel. 044 921 66 37
sozialversicherungen@maennedorf.ch
Zugehörige Objekte
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Alter und Sozialversicherungen | 044 921 66 37 | sozialversicherungen@maennedorf.ch |