Gebietsfremde Arten / Neobiota
Neobiota
Als gebietsfremde Arten (Neobiota) werden Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen) bezeichnet, die nach der Entdeckung Amerikas beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingebracht wurden. Natürlicherweise, also ohne die Hilfe des Menschen, würden sie hier nicht vorkommen. Die meisten dieser Arten sind bei uns nicht überlebensfähig, da sie nicht an unsere Umweltbedingungen angepasst sind. Einige aber finden bei uns optimale Lebensbedingungen und breiten sich stark aus: Sie werden invasiv und werden zum Problem.
In der Publikation vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) findet man die aktuellen Listen der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz.
Gebietsfremde Tiere
Gebietsfremde Tiere machen uns bisher hauptsächlich als Schädlinge, als Überträger von Krankheiten oder im Wasser zu schaffen. Vor allem Insekten wie Käfer, Ameisen, Mücken oder Fliegen werden oft als blinde Passagiere mit dem weltweiten Handel verbreitet. Können sie in unserem Klima überleben und sich ausbreiten, drohen grosse Schäden. Für unsere Gewässer sind invasive Fischarten, Muscheln, Krebse und Kleinlebewesen ein grosses Problem, da es kaum Bekämpfungsmöglichkeiten gibt. Daher ist Prävention besonders wichtig. Auch grössere Tiere wie Rotwangen-Schmuckschildkröten werden häufig von Privatpersonen ausgesetzt. Diese Schildkrötenart ist invasiv und gefährdet die einheimische Fauna in unseren Gewässern. 2024 führt der Kanton Zürich eine Bestandesaufnahme durch um herauszufinden, in welchen Gewässern sich Wasserschildkröten aufhalten.
Das können Sie tun
Gebietsfremde Arten können unbeabsichtigt aus anderen Gewässern eingeschleppt werden, wenn sie an Booten, anderen Schwimmkörpern oder Ausrüstungsgegenständen haften bleiben und mittransportiert werden. Auch im Wasser, das sich im Bootsrumpf sammelt oder in Wasserrückständen in der Ausrüstung können von Auge kaum sichtbare Lebewesen mitreisen (z.B. Larven von Muscheln) mitreisen. Helfen Sie mit, die Verbreitung aquatischer Neobiota zu verhindern. Mehr Informationen dazu finden Sie hier, auf diesem Flyer und in diesen Videos Verbreitung von Neobiota stoppen – Informationen Wassersport und Verbreitung von Neobiota stoppen – Anleitung Bootsreinigung.
Setzen Sie auf keinen Fall Aquarientiere und exotische Wasserpflanzen aus. Sie aus Aquarien und Gartenteichen in die Natur freizusetzen, ist verboten und hat negative Folgen für unsere Gewässer. Sollten Sie eine Rotwangen-Schmuckschildkröte sichten, melden Sie dies bitte unter neobiota@bd.zh.ch. Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bund, beim Kanton oder in diesem Flyer.
Gebietsfremde Pflanzen
Von den knapp 3000 wildlebenden Pflanzenarten in der Schweiz sind gegen 600 gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten. Von diesen verhalten sich 10 % «invasiv». Das bedeutet, sie wachsen oft rasend schnell und verbreiten sich äusserst effizient. Ihre rasche Verbreitung liegt hauptsächlich daran, dass diesen Arten bei uns natürliche Feinde oder Krankheiten fehlen. Nach wie vor werden einige invasive Neophyten zum Verkauf angeboten und häufig angepflanzt. Von den Gärten aus verbreiten sie sich in die umliegende Natur, wo sie zu einem Problem werden können. Sie verdrängen heimische Pflanzen und gefährden die Biodiversität. Sie können Schäden an Gebäuden anrichten und Probleme in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. Einige Pflanzen sind zudem schädlich für unsere Gesundheit.
Pflanzen, die durch Allergene oder Gifte die menschliche oder tierische Gesundheit gefährden (Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greiskraut), sind im Kanton Zürich bekämpfungspflichtig. Die Bekämpfungspflicht muss vom Grundeigentümer bzw. von der Grundeigentümerin wahrgenommen werden. Melden Sie Standorte dieser Pflanzen der Neobiota-Kontaktperson der Gemeinde. Die Gemeinde hilft Ihnen auch bei Fragen zur Bekämpfung weiter. Hier finden Sie viele Information zu den einzelnen Arten und was Sie dagegen tun können.
Einige gebietsfremde Pflanzen wie z.B. die Amerikanische Goldrute und der Essigbaum sind gemäss Freisetzungsverordnung in der ganzen Schweiz verboten. Solche Pflanzenarten dürfen Sie nicht verkaufen, anpflanzen oder als Blumenstrauss verschenken. Als Grundeigentümer bzw. Grundeigentümerin sind Sie dazu verpflichtet, die Verbreitung zu stoppen und müssen sicherstellen, dass Wurzeln oder Samen nicht in den Kompost gelangen.
Ab September 2024 wird die Liste erweitert. Neu sind dann z.B. auch der Kirschlorbeer, der Schmetterlingsbaum (Buddleja) oder die Chinesische Hanfpalme verboten. Hier sehen Sie, was schon bald im Handel verboten ist. Auch wenn gewisse andere invasive Neophyten (noch) nicht verboten sind, so empfehlen wir Ihnen dringend, auf diese Pflanzen zu verzichten!
Bund, Kanton und Gemeinden unternehmen viel, um die Bestände möglichst zurückzudrängen. Je stärker sich invasive Neophyten verbreiten, desto teurer wird ihre Beseitigung. Das Ziel ist deshalb mit frühzeitigen Eingriffen zukünftige Kosten zu vermeiden. Deshalb hat die Gemeinde Männedorf seit Mai 2024 eine Neophytenrangerin. Sie bekämpft auf Grundstücken der Gemeinde und in Naturschutzgebieten invasive Neophyten und wirkt als Anlauf- und Beratungsstelle für alle Betroffenen. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich dienstags direkt bei der Neophytenrangerin, Simone Höhn, unter 077 275 94 72 melden. Zudem erstellt die Gemeinde Männedorf eine Neophytenstrategie und lässt dafür 2024/25 eine Kartierung der invasiven Neophyten-Bestände durchführen.
Am 28. Mai 2024 findet ein kostenloser Abend-Rundgang für alle statt. Die Neophytenrangerin zeigt Ihnen die häufigsten invasiven Pflanzenarten und wie man sie entfernt. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Das können Sie tun
- Pflanzen Sie keine invasiven Neophyten
- Entfernen Sie invasive Neophyten auf Ihrem Grundstück
- machen Sie Ihr Umfeld auf die Problematik aufmerksam
Fragen Sie sich, ob auch Sie unwissentlich invasive Neophyten beherbergen, wie Sie diese Pflanzen erkennen und wie entfernen? Hier finden Sie weitere Informationen:
Praxishilfe invasive Neophyten
Exotische Pflanzen im Garten – was tun?
Invasive Neophyten richtig entsorgen
Einheimische Alternativen zu invasiven Neophyten
Merkblatt invasive Neophyten
Faltblatt invasive Neophyten