Gesuch um Bewilligung für Benützung öffentlicher Grund (Ablagerung Material / Bauinstallationen)
Für die vorübergehende Inanspruchnahme des öffentlichen Grunds zur Ablagerung von Materialien oder für Baustelleninstallationen und dergleichen wird eine Gebühr von CHF 6.00/m² und Monat (Minimum CHF 50.00) erhoben.
Wir bitten Sie, das Gesuch zur Benützung des öffentlichen Grunds mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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