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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
Öffnungszeiten
  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
  • MI08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • DO08.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr
  • FR08.00 – 14.00 (durchgehend offen)
Werkgebäude Saurenbach
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Inhalt

Steuerinventar

Wie bei einem Todesfall vorzugehen ist:

Nachdem Sie beim Zivilstandsamt den Todesfall gemeldet haben, erhält das Steueramt eine Kopie des Sterberapportes. Aufgrund dieser Angaben wird der weitere Ablauf im Zusammenhang mit der Inventaraufnahme festgelegt; dieser wird Ihnen nach der Beerdigung schriftlich mitgeteilt.

 

Folgende Unterlagen werden für die Inventarisation benötigt:

  • sämtliche Bank- und Postkontoauszüge per Todestag (des ehelichen Vermögens)
  • Ehevertrag, Erbvertrag und Testament (falls vorhanden:
    Unterlagen betreffend Lebensversicherung, 3. Säule, Sterbegelder usw.)
  • Aufstellung Bargeld, Schmuck, Antiquitäten, Bilder, Gold usw.
  • falls Liegenschaften vorhanden sind: Grundbuchauszug
  • Aufstellung Schulden, inkl. Hypotheken
  • Darlehensbestätigung
  • Wertsachenversicherungspolice
  • Hausratsversicherungspolice
  • Aufstellung Eigengüter
  • Aufstellung Erbvorbezüge / Schenkungen
  • bei Selbständigen: Bilanz per Todestag
  • bei Pensionierten: Beleg letzte AHV-/Rentenüberweisung
  • falls ein Tresorfach vorhanden ist: bitte nach dem Todesdatum
    nicht ins Tresorfach gehen, erst nach der Inventarisation

Es ist möglich, die Unterlagen innert 30 Tagen nachzureichen.

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