Steuerinventar
Wie bei einem Todesfall vorzugehen ist:
Nachdem Sie beim Zivilstandsamt den Todesfall gemeldet haben, erhält das Steueramt eine Kopie des Sterberapportes. Aufgrund dieser Angaben wird der weitere Ablauf im Zusammenhang mit der Inventaraufnahme festgelegt; dieser wird Ihnen nach der Beerdigung schriftlich mitgeteilt.
Folgende Unterlagen werden für die Inventarisation benötigt:
- sämtliche Bank- und Postkontoauszüge per Todestag (des ehelichen Vermögens)
- Ehevertrag, Erbvertrag und Testament (falls vorhanden:
Unterlagen betreffend Lebensversicherung, 3. Säule, Sterbegelder usw.) - Aufstellung Bargeld, Schmuck, Antiquitäten, Bilder, Gold usw.
- falls Liegenschaften vorhanden sind: Grundbuchauszug
- Aufstellung Schulden, inkl. Hypotheken
- Darlehensbestätigung
- Wertsachenversicherungspolice
- Hausratsversicherungspolice
- Aufstellung Eigengüter
- Aufstellung Erbvorbezüge / Schenkungen
- bei Selbständigen: Bilanz per Todestag
- bei Pensionierten: Beleg letzte AHV-/Rentenüberweisung
- falls ein Tresorfach vorhanden ist: bitte nach dem Todesdatum
nicht ins Tresorfach gehen, erst nach der Inventarisation
Es ist möglich, die Unterlagen innert 30 Tagen nachzureichen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 921 66 55 | steueramt@maennedorf.ch |