Prämienverbilligung der Krankenkasse (IPV)
Bei Fragen zur individuellen Prämienverbilligung 2019 und 2020 wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Männedorf. Für die Nachmeldungen der individuellen Prämienverbilligung ist ab dem Antragsjahr 2021 die SVA Zürich zuständig.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2021
Sollten Sie bis Ende August 2020 kein Antragsformular der SVA Zürich erhalten haben, können Sie Ihren Anspruch für die individuelle Prämienverbilligung 2021 ab September 2020 direkt unter folgendem Link prüfen lassen: www.svazuerich.ch/nachmeldungen
Für weitere Informationen oder bei Fragen bezüglich individueller Prämienverbilligung ab Antragsjahr 2021 wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich: 044 448 53 75 oder www.svazurich.ch/ipv
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steueramt | 044 921 66 55 | steueramt@maennedorf.ch |