Adress- und Listenauskünfte
Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt.
Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und nach dem kantonalen Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG).
Mit einem Interessensnachweis (§ 18 MERG, § 16 lit. A und § 17 Abs. 1 IDG) erhalten Sie folgende Adressauskunft:
Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
Gebühren:
Pro angefragte Person verrechnen wir CHF 10.00 bzw. 20.00. Die Gebührenerhebung erfolgt per Einzahlungsschein.
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden Adressanfragen nur auf dem Postweg beantwortet.
Preis: CHF 10.00/20.00
Listenauskunft aus dem Einwohnerregister
Die Gemeinden können gemäss § 19 Abs. 1 des MERG die in § 18 MERG aufgezählten Personendaten von Einwohner/innen nach bestimmten Kriterien geordnet (z.B. alle 18jährigen) bekannt geben, wenn diese für ideelle Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgeschlossen ist allerdings, dass via Listenauskunft der ganze Einwohnerstamm oder ein grosser Teil davon bekannt gegeben wird.
Listenauskünfte dürfen erteilt werden, wenn sie für einen ideellen Zweck verwendet werden. Ideelle Zwecke verfolgen in der Regel Vereine, Organisationen im Bereich Kultur, Freizeit, Sport und Politik, deren Aktivitäten zum Gemeinschaftsleben beitragen oder im Interesse des Gemeinwohls erfolgen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 921 66 06 | einwohnerkontrolle@maennedorf.ch |