Aufenthaltsausweis
Damit Sie sich zur Nebenniederlassung bzw. zum Wochenaufenthalt anmelden können, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis. Der Aufenthaltsausweis bescheinigt den zivilrechtlichen Wohnsitz und gibt Auskunft über Ihre Personalien. Er ist immer befristet und wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt.
Wir benötigen zur Ausstellung des Aufenthaltsausweises die genaue Adresse (PLZ, Ort, Strasse) ihrer Nebenniederlassung sowie die Angabe der Dauer und des Zwecks des gewünschten Aufenthaltes.
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 921 66 06 | einwohnerkontrolle@maennedorf.ch |