Steueramt
Der Fachbereich Steueramt ist verantwortlich für die Führung des Steuerregisters von natürlichen und juristischen Personen, das Steuererklärungsverfahren sowie teilweise für die Veranlagung von natürlichen Personen. Zudem ist er zuständig für den Bezug der Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie die Erteilung von Steuerauskünften.
Weitere Aufgaben umfassen die Erstellung von Liegenschaftenbewertungen, die Veranlagung und den Bezug der Grundstückgewinnsteuer sowie die Steuerinventarisation im Todesfall.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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