Dem Fachbereich Hochbau obliegt der konkrete Vollzug des materiellen und formellen Planungs- und Baurechts durch vollständige, rechtlich einwandfreie baurechtliche Entscheide innert der vom kantonalen Recht gesetzten Frist sowie durch eine umfassende Bau- und Sicherheitskontrolle. Dabei ist die fachlich kompetente Begleitung von Bauvorhaben während der ganzen Planungs-, Projektierungs- und Bauphase durch die zuständigen Fachstellen der Verwaltung von ausschlaggebender Bedeutung. Die Verfahren sind auf den üblichen Planungs- und Projektierungsprozess abzustimmen. Sonderfällen wird angemessen Rechnung getragen. Alle wesentlichen baurechtlichen Entscheide werden auf der politischen Ebene gefällt.
Jede raumplanerische Massnahme bedeutet einen theoretischen oder realen Eingriff in ein bestehendes Raumgefüge. Der Raum kann eine Naturlandschaft, eine Kulturlandschaft oder ein Siedlungsraum und deren Nutzung und Ordnung beinhalten. «Raumordnung» bezeichnet die planmässige Gestaltung eines Gebietes zur Gewährung der bestmöglichen Nutzung und Sicherung des Lebensraumes. Sie zielt auf die im Sinne der öffentlichen Interessen liegende Ordnung des Raumes ab. «Raumplanung» versteht man als die Gesamtheit aller zur Erarbeitung, Aufgabestellung und Durchsetzung einer angestrebten, strukturräumlichen Ordnung eingesetzten planerischen Mittel. Der Fachbereich Hochbau engagiert sich für eine zukunftsgerichtete Raumordnung im «WohnRaum Männedorf».