Förderung von Photovoltaik
Die Klimakrise ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Um die Folgen – Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Stürme – einzugrenzen, braucht es rasche und wirksame Massnahmen zur CO2-Reduktion. Damit die Ziele des Pariser Klimaabkommens 2015 erreicht werden können, darf die Stromproduktion nicht über fossile Energieträger ausgebaut werden.
Gemäss Energieperspektive 2050+ vom Bund hat der Solarstrom das grösste Potential, die Stromproduktion aus Kernkraft zu ersetzen. Damit keine Stromlücke entsteht, braucht es ein schnelles gemeinsames Handeln auf den Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde. Die Dächer und Fassaden von Männedorf eignen sich sehr gut für Photovoltaikanlagen. Leider wird die Solarenergie noch zu wenig genutzt. Im Vergleich zu Deutschland hat die Schweiz pro Kopf nur eine halb so hohe Produktion an Solarstrom. Wie in der Energieperspektive 2050+ vom Bund beschrieben ist, werden wir bis 2035 ungefähr zehn Mal mehr Solarstrom benötigen als heute. Der Ausbau der Photovoltaikanlagen muss darum stark beschleunigt werden.
Der Solarstrom wird sehr umweltschonend produziert. Die für die Produktion von Solarzellen eingesetzte Energie ist nach ca. 2 Jahren Einsatz der Zellen bereits zurückgewonnen. Solaranlagen haben eine Lebenserwartung von 20 bis 30 Jahren.
Förderung von Photovoltaik auf Bundesebene
Mit dem neuen Energiegesetz, dem die Schweizer Stimmbevölkerung am 21. Mai 2017 zustimmte, stehen mehr Fördermittel zur Verfügung. Diese reichen aber nicht aus, um die Warteliste vollständig abzubauen und alle Solaranlagen in das Einspeisevergütungssystem aufzunehmen:
-
Das Einspeisevergütungssystem ist nicht mehr kostendeckend, sondern wird neu kostenorientiert ausgestaltet. Für grosse Anlagen wird die Direktvermarktung eingeführt.
-
Die kostendecke Einspeisevergütung (KEV) läuft Ende 2022 aus. Ab dann werden keine neuen Anlagen mehr in das Fördersystem aufgenommen.
-
Die Einmalvergütung (EIV) wird zum Hauptfördersystem für Photovoltaikanlagen. Neu können auch grosse Anlagen die EIV beantragen. Dieses Instrument ist bis 2030 vorgesehen.
-
Drei Förderinstrumente sind künftig für Photovoltaikanlagen vorgesehen:
- KLEIV: Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen < 100 kW
- GREIV: Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen 100 kW bis 5 MW
- KEV: Einspeisevergütung > 100 kW (bis Ende 2022)
Förderung von Photovoltaik durch die Gemeinde Männedorf
Die Energieversorgung der Gemeinde Männedorf unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer von Photovoltaikanlagen bei der Optimierung des Eigenverbrauchs. Dabei wird angestrebt, dass die Produzenten von Solarstrom diesen möglichst selbst nutzen. Gibt es Überschuss (Rückspeisung ins Stromnetz), wird der Mehrwert der erneuerbaren Energie in Form von sogenannten Herkunftsnachweisen* verwaltet und soweit möglich im Solarstromprodukt infra.solarMännedorf lokal vermarktet. Dabei können Strombezügerinnen und -bezüger die keine Solaranlage besitzen oder Wohnungsmieterinnen und -mieter in Männedorf lokal produzierten Solarstrom beziehen.
*Herkunftsnachweise dienen dazu, die Qualität des gelieferten Stroms zu kennzeichnen und zu garantieren.
Ablauf Fördergesuche
Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. April 2022, den Bau von Photovoltaikanlagen zu fördern. Im Rahmen des Kredits von CHF 1'500'000 sollen über 5 Jahre Massnahmen zum Ausbau für Solaranlagen unterstützt werden.
Fördergesuch
Bitte füllen Sie das Online-Formular zur Einreichung Ihres Fördergesuchs aus. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Information wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.