Militär
Wer in der Schweiz Militärdienst leistet, hat gewisse Pflichten zu erfüllen, z.B. bei einem Umzug die Adressänderung zu melden, längere Auslandaufenthalte bekannt zu geben oder Schiessübungen zu abslovieren. Diese Pflichten gelten auch für Personen, die Zivilschutz oder Zivildienst leisten und für Personen, die als untauglich für den Dienst erklärt wurden.
Nähere Informationen u.a. über die obligatorischen Schiesspflichtdaten erhalten Sie über auf der Webseite des Kantons Zürich.
Informationen zur Dienstpflicht der Armee erhalten Sie auf der Webseite der Armee.
Kontakt
Zugehörige Objekte
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