Asyl
Asyl ist der Schutz, der ausländischen Personen aufgrund der Flüchtlingseigenschaft in der Schweiz gewährt wird. Die Asylsuchenden werden dem Kanton von den Empfangsstellen des Bundes zugewiesen. Die dem Kanton zugewiesenen Personen werden in einer ersten Phase in kantonalen Durchgangszentren untergebracht. Während dieser Zeit findet die Entscheidung über den weiteren Aufenthalt statt. In einer zweiten Phase werden die vorläufig aufgenommenen Ausländer und Flüchtlinge in die Gemeinden verteilt.
Vorläufig aufgenommene Ausländer und Ausländerinnen sowie Flüchtlinge sind verpflichtet, sich gemäss der seit Januar 2021 geltenden kantonalen Vorschriften (Integrationsagenda) innerhalb von sieben Jahren nach Ankunft in der Schweiz in ihrer Wohngemeinde sprachlich, beruflich und sozial zu integrieren.
Vorläufig aufgenommene Ausländer erhalten Asylhilfe (30% weniger als Sozialhilfe), Flüchtlinge erhalten Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe.
Informationen Ukraine
Sie wohnen bei Freunden / Familie / Gastfamilie:
- Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle im Erdgeschoss des Gemeindehauses, Bahnhofstrasse 10 und bringen Sie folgendes mit:
- Original Pass jedes Familienmitgliedes
- Kurze schriftliche Untermiet-Bestätigung ihrer Gastfamilie für die Wohnraumnutzung mit Adresse
Ihre Daten werden aufgenommen und es wird eine Kopie von Ihrem Pass gemacht.
- Melden Sie ich im Sozialdienst, 3. Stock, Bahnhofstrasse 10, damit Sie mit Notfallgeld unterstützt werden und sie weitere Angebote wie Deutschkurse usw. nutzen können. Da sich im Moment viele Leute melden, ist es von Vorteil, wenn Sie vorgängig per Telefon einen Termin vereinbaren.
- Falls Sie schulpflichte Kinder haben, melden Sie sich zusätzlich bei der Schulverwaltung Männedorf, Schulstrasse 10, damit Ihre Kinder möglichst schnell die Schule besuchen können. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Kontakt
Frau Ursula Becker, Fachbereichsleiterin Sozialdienst und Asyl, Tel. 044 921 66 39, ursula.becker@maennedorf.ch melden.
Sie möchten privaten Wohnraum für die Aufnahme von Flüchtlingen anbieten:
Melden Sie sich bitte bei Frau Nadine Krämer, Abteilungsleiterin Gesellschaft, Tel. 044 921 66 36, nadine.kraemer@maennedorf.ch.
Ukraine-Anlaufstelle des Kantons Zürich
Der Ukraine-Konflikt bewegt die Bevölkerung. Der Kanton Zürich hat eine Anlaufstelle für Fragen zur Unterbringung etc. von geflüchteten Personen geschaffen. Diese nimmt auch Angebote für Privatunterbringungen entgegen.
Ukraine-Hilfe Kanton Zürich, Informationen finden Sie hier.
Die Medienmitteilung der Ukraine-Anlaufstelle finden Sie hier.
Einreise und Aufenthalt
Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Einreise finden Sie hier.
Haustiere
Personen aus der Ukraine, die mit ihrem Heimtier (Hund oder Katze) in die Schweiz kommen und im Kanton Zürich bleiben werden, müssen ihr Tier so rasch als möglich anmelden, sofern sie dies nicht schon gemacht haben. Hier finden Sie unter der Rubrik Haustiere die Formulare in englisch, ukrainisch und russisch.
Da die Ukraine als Tollwutrisikoland gilt, müssen Tiere mit ungenügendem Tollwut-Schutz in Quarantäne. In den meisten Fällen können die Tiere dabei an Ihrem Aufenthaltsort bleiben, sofern dort Tiere erlaubt sind. Nur in Ausnahmefällen werden sie für die Zeit der Quarantäne in ein spezielles Tierheim gebracht.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienst und Asyl | 044 921 66 33 | soziales@maennedorf.ch |