Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe
Wer in eine finanzielle Notlage gerät und schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sie zu bewältigen, kann sich an den Sozialdienst wenden.
Durch finanzielle Unterstützung wird die Existenz gesichert, wenn eine Person sich nicht selbst helfen kann und auch von Dritten oder nicht rechtzeitig anderweitig Hilfe zur Verfügung steht.
Die Bemessung richtet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) dem Kantonalen Behördenhandbuch zur Sozialhilfe in Verbindung mit dem gemeindeeigenen Reglement.
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Sozialdienst und Asyl | 044 921 66 33 | soziales@maennedorf.ch |