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Gemeinde Männedorf

Verwaltung
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  • MO08.00 – 11.30 / 13.30 – 18.30 Uhr
  • DI07.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen
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Werkgebäude Saurenbach
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Gebietsfremde Arten / Neobiota

Neobiota sind gebietsfremde Arten, die bei uns natürlicherweise nicht vorkommen. Dabei wird unterschieden zwischen Pflanzen (Neophyten) und Tieren (Neozoen). Wenn sie sich stark ausbreiten, werden sie als invasiv bezeichnet.

Gebietsfremde Tiere

Gebietsfremde Tiere gelangen in der Regel als blinde Passagiere mit dem weltweiten Handel in neue Regionen. Wenn sie in unserem Klima überleben und sich vermehren, können sie grosse Schäden verursachen – zum Beispiel Krankheiten übertragen, einheimische Arten verdrängen und Infrastrukturen wie etwa die Rohre von Seewasserwerken besiedeln.

Das können Sie tun:

Gebietsfremde Tiere können aus anderen Gewässern eingeschleppt werden, wenn sie zum Beispiel an Booten haften bleiben. Wie Sie dies verhindern können, erfahren Sie hier, auf diesem Flyer und in den folgenden Videos:

Setzen Sie auf keinen Fall Aquarientiere und exotische Wasserpflanzen in die Natur aus. Das ist verboten und hat negative Folgen für unsere Gewässer.

Gebietsfremde Pflanzen

Invasive gebietsfremde Pflanzen breiten sich unkontrolliert aus, weil ihnen hier natürliche Feinde fehlen und sie gegen hiesige Krankheiten resistent sind. Sie verdrängen heimische Pflanzen, gefährden die Biodiversität und können erhebliche Schäden verursachen – etwa an Gebäuden oder in der Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus sind manche Neophyten gesundheitsschädlich.

Die Gemeinde Männedorf bekämpft invasive Pflanzen auf Gemeindeflächen und in Naturschutzgebieten, kartiert Neophyten-Bestände, entwickelt eine Neophyten-Strategie, bietet Beratungen zur Bekämpfung an und hat eine Neophyten-Rangerin.

Das können Sie tun:

  • Neophyten melden: Pflanzen wie Ambrosia, Riesenbärenklau und Schmalblättriges Greiskraut sind im Kanton Zürich bekämpfungspflichtig. Melden Sie die Standorte solcher Pflanzen der Neophyten-Rangerin Simone Höhn: Tel. 077 275 94 72 (dienstags erreichbar).
  • Keine Neophyten pflanzen: Einige gebietsfremde Pflanzen wie die Amerikanische Goldrute und der Essigbaum sind in der Schweiz verboten. Diese Pflanzen dürfen Sie weder anpflanzen noch kaufen oder verschenken.
  • Invasive Neophyten entfernen: Als Grundeigentümerin oder -Eigentümer sind Sie verpflichtet, die Verbreitung von Neophyten zu stoppen. Stellen Sie unter anderem sicher, dass keine Wurzeln und Samen in den Kompost gelangen.
  • Umfeld sensibilisieren: Machen Sie auch Ihr Umfeld auf die Neophyten-Problematik aufmerksam.

Fragen Sie sich, ob Sie unwissentlich invasive Neophyten beherbergen? Hier erfahren Sie, woran Sie diese Pflanzen erkennen und wie Sie sie beseitigen: