Medienmitteilung Gemeinderat Männedorf lehnt die KEZO-Statuten ab
Am 1. Januar 2018 trat das neue, totalrevidierte Gemeindegesetz samt Verordnungen in Kraft. Zweckverbände sind, wie die Gemeinden, von den Bestimmungen des kantonalen Gemeinderechts betroffen. Das neue Gemeindegesetz bringt eine Vielzahl von Änderungen, zusätzlichen Anforderungen und Möglichkeiten. Die Anpassungen an die zwingenden Änderungen erfordern, dass die Statuten von Zweckverbänden bis spätestens am 31. Dezember 2021, komplett revidiert sein müssen. Damit verbunden ist auch die Frage, ob die Aufgabe weiterhin in der Form eines Zweckverbands zweckmässig ist oder ob alternative Betriebsformen sinnvoller scheinen.
Der Gemeinderat Männedorf ist überzeugt, dass sich die Anforderungen an die KEZO betreffend Flexibilität und Entwicklungsfähigkeit des Betriebs und der Wirtschaftlichkeit in einer Aktiengesellschaft besser erfüllen liessen als in einem Zweckverband. Auch aus betrieblicher Optik bringt eine Aktiengesellschaft aus Sicht des Gemeinderats Vorteile, indem sie den verantwortlichen Gremien und Personen einen grösseren unternehmerischen Handlungsspielraum – mit entsprechender Verantwortung – einräumt, der ihnen eine raschere und flexiblere Anpassung an veränderte Rahmen- und Marktbedingungen erlaubt.
Der Gemeinderat Männedorf möchte die Möglichkeiten des neuen Gemeindegesetzes aktiv nutzen und Veränderungen vorantreiben. Aus diesen Gründen empfiehlt er die vorliegenden Statuten abzulehnen.
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